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    Veröffentlichungen  
Mit dem Projekt "Bildungsscheck NRW" will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten in NRW erhöhen.

Als Anreiz sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen, verstärkt in die berufliche Weiterbildung zu investieren, übernimmt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (EFS) die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner betrieblich veranlassten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Für die Vergabe des Bildungsschecks ist folgendes Verfahren vorgesehen:

- Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit
  bis zu 250 Beschäftigten sein.

- Etwa 175 Anlaufstellen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen.
   Ihre nächste Beratungsstelle finden Sie hier >>

- Die Beschäftigten oder Unternehmen erhalten den Bildungsscheck bei einer der
  175 Beratungsstellen und reichen ihn bei einem anerkannten Träger  
  (Schulungszentrum / Weiterbildungsanbieter) ein.

- Das Land übernimmt 50% der Kosten bis maximal 500 €, den Rest zahlt der
  Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.

Wir weisen darauf hin, dass mit Hilfe des Bildungsschecks insbesondere auch das Angebot des Kinesio-Taping Schulungszentrums genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, wenn Sie die Beratungsstelle ausdrücklich auf das Weiterbildungsangebot, etwa "Kinesio-Taping-Therapeuten Ausbildung" beim Kinesio-Taping Schulungszentrum, der Akademie Plesch in Köln oder einem anderen unserer aufgeführten Partner aufmerksam machen.

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sollten in jedem Fall prüfen, inwiefern sie das Projekt "Bildungsscheck" nutzen können, um ihre Weiterbildungskosten zu optimieren. Gleiches gilt für beschäftigte Einzelpersonen.

Verwendung des Bildungsscheck - Ablauf (Einzelperson):

Schritt 1:    Sie wählen aus unserem Terminkalender Ihre Kurstermine und Orte.

Schritt 2:    Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer Beratungsstelle und beantragen
                    in einem persönlichen Gespräch die notwendigen Bildungsschecks.
                    Beachten Sie, dass die Gültigkeit der Schecks so ausgestellt ist, dass
                    der letzte Kurs noch in diesen Zeitraum fällt. Sie können auch alle Kurse
                    auf einen Scheck eintragen lassen.
                    Tipp: Wählen Sie schon einen Ersatztermin für den Fall von Krankheit etc. und
                    und richten Sie danach die Gültigkeit des Schecks aus.

Schritt 3:    Senden Sie uns Ihre Anmeldung (Formular auf unserer Webseite-Download)
                    inklusive des/der Bildungsschecks zu.

Schritt 4:    Sie erhalten von uns die Anmeldebestätigung, Wegbeschreibung und Rechnung.
                    Überweisen Sie die Hälfte des aufgeführten Rechnungsbetrages unter Angabe
                    der Rechnunungsnummer.

Schritt 5:    Unterzeichnen Sie am Tag der Fortbildung Ihren Bildungsscheck, den der 
                    Referent bereit hält und bestätigen Sie somit Ihre Anwesenheit.

Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter unter Verwendung des Bildungsschecks weiterbilden wollen, wenden sich ebenfalls zuerst an die Beratungsstelle des Landes (s. Link oben).
Zuvor kann ein Termin für eine Inhouse-Schulung mit dem Kinesio-Taping Schulungszentrum abgestimmt werden, bzw. prüfen Sie mit uns vorab die freien Plätze an den ausgewählten Standorten.

Weitere Informationen erhalten SIe in unserem Schulungszentrum unter
Tel: 0231- 73 12 79

 

Kurz-News

12.03.2007
Neue Schulungsorte in Chemnitz und Mühlhausen
Termine und Kursangebote im Terminkalender >>